Wie bilanziert man selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände?
12. Januar 2023
Ein zentrales Thema in der Bilanzierung
Die Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände eignet sich hervorragend, um die Unterschiede zwischen Handelsrecht und Steuerrecht aufzuzeigen.
Genau deshalb gehört dieses Thema zu den Klassikern in Prüfungen – insbesondere bei Bilanzbuchhaltern.
Was zählt zu selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen?
Typische Beispiele sind:
- selbst entwickelte Software
- Patente
- Lizenzen
- technische Verfahren
- vergleichbare Entwicklungsleistungen
Handelsrecht vs. Steuerrecht – der Kern des Themas
Handelsrecht (HGB)
- Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
- aber: Aktivierungsverbot für Forschungsaufwendungen
Steuerrecht
- grundsätzliches Aktivierungsverbot
- maßgeblich für die steuerliche Gewinnermittlung
Diese Unterschiede führen häufig zu Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz – ein absolut prüfungsrelevanter Punkt.
Video: Verständliche Erklärung mit Praxisbezug
In diesem Video erkläre ich dir:
- die Abgrenzung von Forschung und Entwicklung
- die Bilanzierung nach HGB
- die steuerliche Behandlung
- typische Klausurfallen
👉 Video ansehen:
https://youtu.be/jL1HuGfauM0
Für wen ist das Video besonders geeignet?
- Bilanzbuchhalter (IHK)
- Steuerfachangestellte
- Studierende der Wirtschaftswissenschaften
- alle mit Interesse an Rechnungswesen, Bilanzierung und Steuern
Fazit
Wer dieses Thema sauber beherrscht, versteht einen der wichtigsten Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz – und ist für Prüfungen bestens gerüstet.
Viel Spaß mit dem Video
wünscht BIBUOnline